Kanzlei Schmidt Bochum -> Verkehrsrecht-> Punkte in Flensburg
Punkte in FlensburgInformationen über Punkte im Verkehrszentralregister und Abbau von Punkten.
In Flensburg wird das Verkehrszentralregister geführt. Dort wird jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis registriert und es wird dort erfasst, ob der Betroffene Punkte aufgrund von Verkehrsverstößen hat.
Bis zu 8 Punkte: Der Abschluß eines Aufbauseminars bringt einen Abzug von 4 Punkten. Aufbauseminare werden durch besonders ausgebildete und zugelassene Fahrschullehrer durchgeführt. Auskunft, welche Fahrschulen zugelassen sind, erteilt das jeweilige Straßenverkehrsamt. Die Kosten für die Teilnahme an einem Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 250,00 €. Ein Aufbauseminar kann bestehen aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer, sowie einer Fahrprobe. Eine Fahrprüfung braucht nicht abgelegt zu werden. Der Besuch eines Aufbauseminars führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punktabzug.
Ergeben sich 8-13 Punkte, so hat die zuständige Behörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzuweisen. Wer jetzt an einem Aufbauseminar teilnimmt, dem werden 2 Punkte abgezogen.
Ergeben sich 14 bis 17 Punkte, ordnet die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Teilnahme am Aufbauseminar führt jetzt zu keinem Punktabzug.
Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so hat die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Wie kann man Auskunft erlangen über den eigenen Punktestand im Verkehrszentralregister?
Jeder Verkehrsteilnehmer hat Anspruch auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister. Die Auskunft ist kostenlos. Sie muß schriftlich beantragt werden. In dem Schreiben muss angegeben werden der Vor- und Zuname des Auskunftssuchenden, die Anschrift, sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Dem Schreiben muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt werden. Das Schreiben ist zu richten an: Kraftfahrt Bundesamt, Fördestr. 16, 24944 Flensburg.
Die Anfrage kann selbstverständlich auch erfolgen durch Rechtsanwalt Theodor Schmidt erfolgen. Die Auskunft wird in der Regel erteilt nach etwa zwei bis drei Wochen.
Wann werden Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht?
Die Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht. Die Tilgung erfolgt bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren und bei Straftaten nach fünf Jahren. Wenn eine besonders schwerwiegende Tat (Alkoholstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis) vorliegt, erfolgt die Tilgung nach zehn Jahren.
Bei mehreren Eintragungen für Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Tilgung sämtlicher Eintragungen erst nach Ablauf der Tilgungsfrist für die zuletzt eingetragene Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, es muss ein Zeitraum von 2 Jahren vergehen ohne neue Eintragung, damit die alten Eintragungen vollständig gelöscht werden. Getilgte Eintragungen werden vollständig gelöscht. Nach der Löschung werden keine Auskünfte über gelöschte Eintragungen erteilt.
Wie hoch sind die entstehenden Anwaltsgebühren in Verkehrsstrafsachen?
Dies hängt vom Umfang der Tätigkeit und vom Einzelfall ab. Wenn es nicht um ein Fahrverbot geht, macht die Beauftragung eines Rechtsanwalts aus finanziellen Gründen in der Regel nur dann Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Ich überprüfe für Sie zunächst, ob Ihre Versicherung die Anwaltsgebühren übernimmt. Für diese Überprüfung fallen bei mir keine Gebühren an.
Wenn Sie mir kurz per email oder telefonisch Ihren Fall geschildert haben, gebe ich Ihnen eine Auskunft über die Höhe der anfallenden Anwaltsgebühren. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten. Die Gebührenauskunft löst keine Gebühren bei mir aus.
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 420/09
