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Kategorie: Arbeitsrecht Probezeit
Seite: 1
| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
| BAG |
7 AZR 132/07 |
16. April 2008 |
| Leitsatz |
Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.
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| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
| BAG |
6 AZR 519/07 |
24. Januar 2008 |
| Leitsatz |
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.
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| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
| BAG |
6 AZR 519/07 |
24. Januar 2008 |
| Leitsatz |
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.
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