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Urteile zum Arbeitsrecht


Kategorie: Arbeitsrecht Probezeit



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Gericht Aktenzeichen Datum
BAG 7 AZR 132/07 16. April 2008
Leitsatz
Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

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Gericht Aktenzeichen Datum
BAG 6 AZR 519/07 24. Januar 2008
Leitsatz
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.

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Gericht Aktenzeichen Datum
BAG 6 AZR 519/07 24. Januar 2008
Leitsatz
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
Diplom-Jurist
Heiko Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht