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Kategorie: Familienrecht Versorgungsausgleich
| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
| BGH |
XII ZB 36/05 |
14. März 2007 |
| Leitsatz |
Dem Versorgungsausgleich unterliegen regelmäßig nur solche (privaten) Rentenversorgungen, die speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit bestimmt sind und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen dienen sollen. Dagegen unterfällt eine auch als Vermögensanlage bestimmte Lebensversicherung, aus der Rentenleistungen zu einem erheblichen Teil auch schon während des aktiven Erwerbslebens gezahlt werden, i.d.R. dem güterrechtlichen Ausgleich.
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| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
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XII ZB 85/03 |
14. März 2007 |
| Leitsatz |
Der degressive Versorgungsbestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte fällt auch dann nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, wenn der Versorgungsfall bereits vor Beginn der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG eingetreten ist.
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| Gericht |
Aktenzeichen |
Datum |
| BGH |
XII ZB 68/03 |
14. Februar 2007 |
| Leitsatz |
Obwohl durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) die steuerliche Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten in der Übergangszeit bis 2040 nicht vollständig beseitigt worden ist, kommt auch dann, wenn die geschiedenen Ehegatten zu dem dadurch betroffenen Personenkreis gehören, eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB nur in Betracht, wenn schon bei dessen Durchführung verlässlich vorausgesehen werden kann, dass die konkreten Auswirkungen einer (künftigen) steuerlichen Ungleichbehandlung schwer genug wiegen, um die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs als grob unbillig erscheinen zu lassen.
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