Sozialrecht für Unternehmer?
Viele Unternehmer sind der Meinung, dass das Sozialrecht für sie unwichtig ist. Das ist jedoch falsch. Auch als Unternehmer können auf Grund sozialrechtlicher Bestimmungen kostenintensive Streitigkeiten auf Sie zukommen.
Unfallversicherungsrecht für Unternehmer
Wenn etwa einer Ihrer Mitarbeiter während der Arbeit einen Unfall erleidet, können Sie in bestimmten Fällen selbst von der zuständigen Berufsgenossenschaft zur Zahlung herangezogen werden. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Unfall durch Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften verursacht wurde. Sollten dies bei Ihnen der Fall sein, stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Zahlungsverpflichtung und vertreten Sie gegenüber den Berufsgenossenschaften und vor den Sozialgerichten.
Wir prüfen auch Ihre Beitragsbescheide zur Berufsgenossenschaft. Häufig werden die Gefahrklassen unrichtig festgesetzt, hierdurch zahlen Sie unnötiger Weise hohe Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dies können Sie vermeiden. Sollte Ihr Beitragsbescheid unrichtig sein können Sie Rechtsmittel einlegen. Wir übernehmen in diesem Falle Ihre Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden.
Freiwillige Versicherung für Unternehmer
Mittlerweile können Sie sich auch als Unternehmer in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung selbst versichern. Dies kommt insbesondere in der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung in Betracht. Wenn Sie Fragen zur Selbstversicherung haben, wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl Ihrer Versicherungen.
