Schwerbehindertenrecht
Viele Menschen werden im Lauf Ihres Lebens mit Einschränkungen der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit konfrontiert. Sollten dies auch bei Ihnen der Fall sein, können Sie die umfangreichen Leistungen zur Wiedereingliederung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen sogar auf Antrag ein monatlicher Betrag zur freien Verfügung überlassen werden, damit Sie Ihre persönliche Betreuung selbst in die Hand nehmen können, man spricht hierbei vom sogenannten persönlichen Budget.
Außerdem gibt es eine Vielzahl an Hilfeleistungen die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen. Auch im Arbeitsleben haben Sie besondere Ansprüche, etwa bei der Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes oder im allgemeinen Arbeitsrecht.
Wenn Sie Fragen wegen Ihrer persönlichen Ansprüche haben, wenden Sie sich einfach an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie persönlich und umfassend. Wenn es notwendig werden sollte, vertreten wir Sie auch gegenüber den Behörden und vor den zuständigen Gerichten. Wenn es Ihnen nicht möglich sein sollte unsere Kanzlei aufzusuchen, können wir Sie auch gerne zu Hause besuchen.
