Opferentschädigungsrecht
Leider werden viele Menschen Opfer einer Straftat. Dabei muss es sich nicht um ein Gewaltverbrechen handeln, auch in anderen Situationen können Sie Opfer werden. Dazu gehören ebenso Unfälle im Straßenverkehr, als auch Fehlbehandlungen durch Ärzte.
Als Opfer einer solchen Straftat haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Auf Antrag gewährt Ihnen die zuständige Behörde besondere Unterstützungen.
Solche Unterstützungen können etwa in der Gewährung besonderer Heilbehandlung bestehen. Bei vielen Opfern einer Straftat dauert das Heilen der seelischen Wunden länger, als das Verheilen der äußerlichen Verletzungen. In diesen Fällen können etwa die Kosten einer ambulanten oder stationären Psychotherapie übernommen werden. Sollten die Folgen einer Straftat sehr schwer wiegen, können viele weitere Hilfen gewährt werden.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und bei der Prüfung der dann ergehenden Bescheide. Sollte die zuständige Behörde Ihren Anspruch nicht anerkennen, machen wir diesen in Ihrem Auftrag außergerichtlich und gerichtlich geltend. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Büro. Wir helfen Ihnen persönlich und engagiert weiter.
