Sozialrecht

Das Sozialrecht gehört heute zu den umfangreichsten Rechtsgebieten, denn jeder Mensch hat heutzutage direkt oder indirekt mit diesem Rechtsgebiet zu tun. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Sozialrechtes. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen dabei jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Sei es bei Fragen der Gewährung von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II, der Anerkennung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und der Gewährung von Renten, wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern.


Arbeitslosengeld I

Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben überprüfen wir für Sie Ihren Bescheid damit Sie keinen unberechtigten Einbußen erleiden. Das Arbeitsförderungsrecht gibt Ihnen darüber hinaus zahlreiche Ansprüche auf Gewährung von beruflichen Weiterbildungen und weiteren Förderungen. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit.


Sollte Ihnen von der zuständigen Behörde die Gewährung von Arbeitslosengeld I etwa wegen sogenannter Sperrfristen verwehrt werden, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, können Sie sich kurzfristig an uns wenden. Wir prüfen Ihre Ansprüche schnell und umfassend, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen.


Krankenversicherungsrecht

Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie nicht nur einen Anspruch auf die Gewährung von Krankenbehandlung durch Ihren Arzt, sondern darüber hinaus zahlreiche weitere Ansprüche, etwa auf Gewährung von besonderen Hilfen oder einer medizinischen Rehabilitation. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sollte Ihre Krankenkasse Ihrem Anspruch nicht stattgeben überprüfen wir für Sie Ihre Rechte und setzen diese auf Wunsch auch außergerichtlich und gerichtlich durch.


Pflegeversicherungsrecht

Wann immer Sie besondere Pflege für sich oder Ihre Angehörigen benötigen kommt ein Anspruch auf Gewährung von Pflegeleistungen in Betracht. Diese Ansprüche werden durch die Krankenkassen geprüft, das heißt durch den sogenannten Medizinischen Dienst. Wenn Ihnen dabei kein Anspruch auf Pflegeleistungen gewährt wird, oder Sie der Meinung sind, dass die Einstufung unrichtig erfolgte, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese außergerichtlich im Widerspruchsverfahren und gerichtlich vor den Sozialgerichten geltend. Wenden Sie sich einfach schnellstmöglich nachdem Sie die Entscheidung der Pflegekasse erhalten haben an uns, so können wir schnell und professionell weiterhelfen.


Unfallversicherungsrecht

Jeder Beschäftigte hat einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Das gleiche Recht haben Sie auch bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause. Sollten Sie also einen Unfall während der Arbeit erlitten haben oder durch Ihre berufliche Tätigkeit krank geworden sein helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Gerade die Anerkennung von Berufskrankheiten kann dabei sehr schwierig werden. Hier müssen umfangreiche medizinische Gutachten eingeholt und bewertet werden. Wir prüfen für Sie Ihren Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft auf Anerkennung von Berufskrankheiten. Auch bei Unfällen während der Arbeit kann es zu großen Problemen kommen. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.


Rentenversicherungsrecht

Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie nicht nur einen Anspruch auf Gewährung von Rente im Altern sonder auch viele andere Ansprüche. Dazu zählen besonderen Renten und sogar ein Anspruch Rehabilitation für sich und Ihre Kinder. Das Rentenversicherungsrecht ist heute ein großes und kompliziertes Rechtsgebiet. Gerade die Reformen der vergangenen Jahre haben hier zu großen Unsicherheiten geführt. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung und beraten Sie bei der Geltendmachung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Beratung bei einem vorzeitigen Übergang in die Altersrente an. Wir zeigen Ihnen sämtliche Folgen für Ihren Rentenanspruch bei Alterteilzeit- oder Sozialplanmodellen. So können Sie bestmöglich informiert über Ihren weiteren beruflichen Werdegang entscheiden.


Schwerbehindertenrecht

Viele Menschen werden im Lauf Ihres Lebens mit Einschränkungen der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit konfrontiert. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber besondere Ausgleichsansprüche vorgesehen, diese sind dem Schwerbehindertenrecht zuzurechnen. Wenn Sie einen solchen Anspruch haben sollten übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Geltendmachung gegenüber den Versorgungsämtern. Sollten Sie der Meinung, dass die zuständigen Behörden Ihre Ansprüche falsch bewertet haben prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und beraten Sie bei der Geltendmachung gegenüber den Sozialleistungsträgern. Darüber hinaus kann Sie unser Fachanwalt für Steuerrecht bei der Geltendmachung sämtlicher steuerrechtlichen Ansprüche infolge Ihres Anspruches auf Gewährung eines Schwerbehindertenausweises beraten. So kommen Sie umfassend zu Ihrem Recht.


Arbeitslosengeld II

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Medien die Rede ist vom Arbeitslosengeld II, kurz Hartz IV genannt. Bekanntermaßen sind viele Bescheide zur Gewährung von Arbeitslosengeld II unrichtig. Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber dem JobCenter oder ARGE und beraten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Auch wenn Sie einen Anspruch auf ergänzende Gewährung von Arbeitslosengeld II haben sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern durch soweit diese bestehen. Wenden Sie sich einfach an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt.


Opferentschädigungsrecht

Schon seit vielen Jahren haben Sie als Opfer einer Straftat einen Anspruch auf Unterstützung durch die Gesellschaft. Diese Ansprüche können Ihnen in vielen Lebenssituationen zustehen, etwa wenn Sie Opfer einer Verkehrsunfalls oder einer Straftat werden. Seit kurzem können Sie sogar einen solchen Anspruch haben, wenn Ihr Arzt einen Behandlungsfehler macht. Ob für Sie ein solcher Anspruch in Frage kommt prüfen wir umfassend. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und bei der Prüfung der dann ergehenden Bescheide. Sollte die zuständige Behörde Ihren Anspruch nicht anerkennen, machen wir diesen in Ihrem Auftrag außergerichtlich und gerichtlich geltend. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Büro. Wir helfen Ihnen persönlich und engagiert weiter.





 

 

Kanzlei Schmidt - Massenbergstr. 11 - 44787 Bochum - Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar




Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
Rechtsanwalt und Mediator
Heiko Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Heike Ringwald
Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht