Arbeitslosengeld II


Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, gehört zu den umstrittensten Bereichen des Sozialrechtes. Auch die letzten Reformen haben hieran kaum etwas geändert. Nahezu täglich kann man Neues zum Thema ALG II lesen. Nicht selten geht es dabei um schwierige, und für die Betroffenen schwerwiegende Fragen.


Aus der täglichen Praxis ist gemeinhin bekannt, dass nahezu die Hälfte aller ALG- Bescheide fehlerhaft ist. Dabei geht es manchmal um Kleinstbeträge bei der Bemessung des ALG II Anspruches, in anderen Fällen aber auch um die soziale Existenz der Betroffenen. Hinzu kommt die umfangreiche Rechtsprechung der Obergerichte, die ebenso die tägliche Praxis beeinflusst. Es bestehen zum Teil Ansprüche für die Betroffenen, die nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen sind. Insbesondere die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Jahre 2010 hat hierbei schwerwiegende Änderungen nach sich gezogen, die zugleich Ihren persönlichen Anspruch auf Unterstützung ausgeweitet haben, wenn Sie die besonderen Anforderungen hierfür erfüllen. Nicht selten übersehen Berechtigte Ihre Ansprüche auf Unterstützung bzw. werden sie durch die Behörden nicht hinreichend aufgeklärt.


Wir prüfen für Sie Ihre persönlichen Ansprüche und auch Ihren persönlichen ALG- II Bescheid. Wir vertreten Sie in Ihrem Auftrag auch gegenüber den zuständigen Behörden und vor den Sozialgerichten. Wenden Sie sich einfach an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt.





 

 

Kanzlei Schmidt - Massenbergstr. 11 - 44787 Bochum - Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar




Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
Rechtsanwalt und Mediator
Heiko Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Heike Ringwald
Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht