Arbeitsförderungsrecht und Arbeitslosengeld I
Wann immer Sie arbeitslos werden, kommt ein Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld I in Betracht. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehören eine ununterbrochene Beschäftigung in bestimmtem zeitlichen Umfang und die rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit. Diese Voraussetzungen führen in der täglichen Praxis häufig zu Problemen. Auch wenn Sie in einer festen Anstellung arbeiten können Sie einen Anspruch auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen haben.
Sperrfristen im Arbeitslosenrecht
Häufig wird von der zuständigen Behörde die Gewährung von Arbeitslosengeld I wegen der Verletzung der Meldepflichten abgelehnt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die zuständige Behörde frühzeitig von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erlangt. Hierbei sind aber viele Einzelheiten zu berücksichtigen, diese detaillierte Prüfung findet jedoch häufig nicht statt. Dann ist es notwendig schnellstmöglich Ihre Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen, damit Sie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen.
Förderung durch die Agentur für Arbeit
Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind kommen vielerlei Möglichkeiten für Sie in Betracht. So können Sie zum Beispiel bestimmte Fort- und Weiterbildungen auf Kosten der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Hierdurch können Sie sich gezielt Weiterbilden und Ihre Aussichten am Arbeitsmarkt verbessern. Sollte die Agentur für Arbeit Ihre Weiterbildungen nicht fördern wollen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir prüfen, ob Ihr Anspruch gegeben ist und machen diesen dann gegenüber den Behörden geltend. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Büro.
Auch wenn Sie eine feste Anstellung haben, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Gewährung von Förderungsleistungen haben. Wenn Sie eine entsprechende Fortbildung wahrnehmen wollen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Beantragung und der Durchsetzung Ihres Anspruches auf Förderung

