Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via
Internet absenden.
Kostenvoranschlag Referenz Nr. Information Haben sie bereits von uns einen Kostenvoranschlag eingeholt, dann geben Sie bitte hier die Referenznummer ein. Ansonsten lassen Sie das Feld einfach leer.
A. Persönliche
Daten der Ehegatten
I. Ehefrau
II. Ehemann
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Heiratsdaten
B. Angaben zur
Scheidung
I. Den Scheidungsantrag will stellen: Information Es kann nur ein Partner die Scheidung einreichen, auch wenn beide die Scheidung möchten! Der andere Ehepartner muss dann lediglich seine Zustimmung geben.
II. Trennungsdatum: Information Ein Scheidungsantrag kann nur gestellt werden, wenn die Eheleute mindestens 10 Monate lang getrennt gelebt haben. Eine Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses erfolgen. Dann müssen die Eheleute in getrennten Zimmern leben und es dürfen keine Versorgungsleistungen im Haushalt erbracht werden. Das heißt, es dürfte für den Ehegatten seit der Trennung nicht mehr gekocht, geputzt, gewaschen oder eingekauft worden sein. Sofern beide Ehegatten dem Gericht bestätigen, dass eine Trennung innerhalb einer Hauses oder innerhalb einer Wohnung bestanden hat reicht dies aus und es müssen keine weiteren Nachweise zur Trennung erbracht werden.
Wir leben seit dem
getrennt! .
III. Einer der Ehegatten ist aus der
Wohnung ausgezogen
IV. Gemeinsame Kinder sind vorhanden
Keine Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
5 Kinder
6 Kinder
7 Kinder
8 Kinder
9 Kinder
IVa. Das Kind / die Kinder lebt / leben
IVb. Das Sorgerecht für das Kind / die Kinder soll erhalten
V. Der Scheidung stimmt der andere
Ehegatte zu Information Da nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellen kann, muss der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen.
VI. Es gibt einen Ehevertrag / notarielle
Scheidungsfolgenvereinbarung Information Falls Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben, kann sich der Streitwert reduzieren und hierdurch könnten sich auch Ihre Kosten reduzieren.
VII. Versorgungsausgleich ausgeschlossen
Information Es ist gesetzlich geregelt, dass im Scheidungsfall der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dies ist die Teilung der Rentenansprüche der Eheleute aus der Ehezeit.
Beispiel für den Versorgungsausgleich: Die Ehefrau hat aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe monatlich 200,-- und der Ehemann in Höhe von 400,--. Dann wird vom Rentenkonto des Ehemannes ein Betrag in Höhe von 100,-- abgebucht auf das Konto der Ehefrau, so dass beide Ehegatten jeweils aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe von 300,-- haben.
Dies sind nur die Ansprüche auf Rente. Wenn Sie im Zeitpunkt der Scheidung noch keine Rente erhalten, wirkt sich diese Teilung für Sie noch nicht spürbar aus. Sie merken die Auswirkungen dieser Rententeilung erst später, wenn Sie Rente erhalten.
VIII. Nettoverdienst Information Das Nettoeinkommen wird benötigt, um den Streitwert und somit die Kosten zu berechnen. Angestellte sollten das monatliche Nettoeinkommen abzüglich etwaiger privater Krankenversicherungszahlungen angeben. Selbstständige sollten den durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn der vergangenen zwölf Monate abzüglich Einkommenssteuern, Krankenversicherungsbeiträgen und etwaigen Zahlungen für die Rentenvorsorge angeben.
IX. Gerichtsgebühren
X. Verbindlichkeiten
C. Weitere Angaben
Sonstige Fragen und Mitteilungen:
D. Vollmacht
Vollmacht :
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Kortumstr.
16 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht:
Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung
meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt.
Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung
der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und
sonstigen Versorgungsauskünften.
ja, hiermit erteile ich die Vollmacht
nein, ich habe noch Fragen
(Daten werden verschlüsselt gesendet)