Scheidungsantragsformular

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden.

Wenn sie möchten können sie den Antrag auch ausdrucken und per Post oder Fax an uns senden.

 

 
a) Ihre Telefonnummer:
b) Ihre Fax-Nummer:
c) Ihre E-Mail-Adresse:



Kostenvoranschlag Referenz Nr.     InformationInformationHaben sie bereits von uns einen Kostenvoranschlag eingeholt, dann geben Sie bitte hier die Referenznummer ein. Ansonsten lassen Sie das Feld einfach leer.
 A. Persönliche Daten der Ehegatten
 I. Ehefrau
1. Nachname: 2. Vorname:
3. Straße (tatsächlicher Wohnsitz): 4. PLZ:
5. Ort: 6. Staatsangehörigkeit:
 
 II. Ehemann
1. Nachname: 2. Vorname:
3. Straße (tatsächlicher Wohnsitz): 4. PLZ:
5. Ort: 6. Staatsangehörigkeit:


 III. Letzte gemeinsame Adresse
1. Straße: 2. PLZ:
3. Ort:


 IV. Heiratsdaten
1. Ort der Heirat: 2. Datum:
 
 


 B. Angaben zur Scheidung
 I. Den Scheidungsantrag will stellen:   InformationInformationEs kann nur ein Partner die Scheidung einreichen, auch wenn beide die Scheidung möchten! Der andere Ehepartner muss dann lediglich seine Zustimmung geben.
der Ehemann die Ehefrau


 II. Trennungsdatum:   InformationInformationEin Scheidungsantrag kann nur gestellt werden, wenn die Eheleute mindestens 10 Monate lang getrennt gelebt haben. Eine Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses erfolgen. Dann müssen die Eheleute in getrennten Zimmern leben und es dürfen keine Versorgungsleistungen im Haushalt erbracht werden. Das heißt, es dürfte für den Ehegatten seit der Trennung nicht mehr gekocht, geputzt, gewaschen oder eingekauft worden sein. Sofern beide Ehegatten dem Gericht bestätigen, dass eine Trennung innerhalb einer Hauses oder innerhalb einer Wohnung bestanden hat reicht dies aus und es müssen keine weiteren Nachweise zur Trennung erbracht werden.
Wir leben seit dem getrennt! .


 III. Einer der Ehegatten ist aus der Wohnung ausgezogen
ja und zwar der Ehemann ja und zwar die Ehefrau
nein


 IV. Gemeinsame Kinder sind vorhanden


 V. Der Scheidung stimmt der andere Ehegatte zu  InformationInformationDa nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellen kann, muss der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen.
ja nein


 VI. Es gibt einen Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung InformationInformationFalls Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben, kann sich der Streitwert reduzieren und hierdurch könnten sich auch Ihre Kosten reduzieren.
nein ja


 VII. Versorgungsausgleich ausgeschlossen InformationInformationEs ist gesetzlich geregelt, dass im Scheidungsfall der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dies ist die Teilung der Rentenansprüche der Eheleute aus der Ehezeit.

Beispiel für den Versorgungsausgleich: Die Ehefrau hat aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe monatlich 200,-- und der Ehemann in Höhe von 400,--. Dann wird vom Rentenkonto des Ehemannes ein Betrag in Höhe von 100,-- abgebucht auf das Konto der Ehefrau, so dass beide Ehegatten jeweils aus der Ehezeit Rentenansprüche in Höhe von 300,-- haben.

Dies sind nur die Ansprüche auf Rente. Wenn Sie im Zeitpunkt der Scheidung noch keine Rente erhalten, wirkt sich diese Teilung für Sie noch nicht spürbar aus. Sie merken die Auswirkungen dieser Rententeilung erst später, wenn Sie Rente erhalten.
ja, ausgeschlossen durch notariellen Vertrag
Nicht ausgeschlossen durch notariellen Vertrag aber wir wollen ihn ausschliessen
Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden


 VIII. Nettoverdienst  InformationInformationDas Nettoeinkommen wird benötigt, um den Streitwert und somit die Kosten zu berechnen.

Angestellte sollten das monatliche Nettoeinkommen abzüglich etwaiger privater Krankenversicherungszahlungen angeben. Selbstständige sollten den durchschnittlichen monatlichen Betriebsgewinn der vergangenen zwölf Monate abzüglich Einkommenssteuern, Krankenversicherungsbeiträgen und etwaigen Zahlungen für die Rentenvorsorge angeben.
a) Nettoverdienst der Ehefrau:
Bitte nur Zahlen ohne Punkt eingeben. Falsch: 1.250,89 Richtig 1250,89
a) Nettoverdienst des Ehemanns:
Bitte nur Zahlen ohne Punkt eingeben. Falsch: 1.250,89 Richtig 1250,89

Ich möchte Verfahrenskostenhilfe beantragen.  InformationInformationVerfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) kann dem einkommensschwachen Antragsteller zur Durchführung der Scheidung gewährt werden.

Wir beantragen für Sie bei geringen Einkommen Verfahrenskostenhilfe, wenn diese bewillig wird entfällt der Punkt XI (Gerichtsgebühren)für Sie und es fallen für Sie auch keine Anwaltsgebühren an.


 IX. Gerichtsgebühren
Ich werde die Gerichtsgebühren nach Aufforderung an Rechtsanwalt Schmidt zur Weiterleitung überweisen
Ich werde die Gerichtsgebühren nach Rechnungsstellung an das Amtsgericht überweisen


X. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe):  InformationInformationMonatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab.
Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien.
Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.

Bitte nur Zahlen ohne Punkt eingeben. Falsch: 1.250,89 Richtig 1250,89



 C. Weitere Angaben

Sonstige Fragen und Mitteilungen:



 D. Vollmacht

Vollmacht
:

Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Kortumstr. 16 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht:

Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

ja, hiermit erteile ich die Vollmacht
nein, ich habe noch Fragen


(Daten werden verschlüsselt gesendet)