Kosten einer Existenzgründung
Schon bei der Gründung eines Unternehmens fallen Kosten an. Diese hängen von der gewählten Rechtsform und weiteren Faktoren ab. Bei einigen Rechtsformen müssen Eintragungen in öffentliche Register veranlasst werden oder ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern (Gesellschaftsvertrag) notariell beurkundet werden. Bei einigen Formen der gewerblichen Tätigkeit ist auch noch die Einholung einer besonderen Erlaubnis notwendig, etwa bei Gastronomiebetrieben oder Maklerunternehmen. Auch diese besonderen Erlaubnisse werden häufig nur gegen Zahlung von Gebühren erteilt Wir beraten Sie bei allen notwendigen Schritten und unterstützen Sie umfassend bei Ihrer Existenzgründung und weisen Sie auf alle anfallenden Kosten hin.
Keine Beurkundungspflicht für eine GbR
Wenn Sie eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) gründen wollen, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus fallen keine Kosten für Eintragungen in öffentliche Register (Handelsregister) an. Sollten Sie die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages durch uns in Auftrag geben, müssen Sie also nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren entrichten.
Unternehmergesellschaft und GmbH
Seit kurzer Zeit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet eine sogenannte „kleine“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Gründen. Dabei handelt es sich um die neu eingeführte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz genannt „UG“. Diese Unternehmergesellschaft kann mit 1,00 € Stammkapital – also zu leistender Einlage – gegründet werden. Die GmbH erfordert die Einzahlung von 25.000 € Stammkapital. Beide Gesellschaftsformen müssen notariell beurkundet – und ins Handelsregister als öffentliches Register eingetragen werden. Die Kosten für diese Gründung bemessen sich nach dem eingezahlten Stammkapital. Daher ist die Gründung einer UG sehr günstig, die Kosten für die notarielle Beurkundung belaufen sich auf unter 100,00 €. Die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 € schlägt dann mit mehreren hundert € zu Buche.
Eine genaue Auskunft über die Kosten der Gründung eines Unternehmens erhalten Sie in der Kanzlei Schmidt, vereinbaren Sie einfach einen Termin
