Kanzlei Theo Schmidt

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Bundesverfassungsgericht 1 BvR 420/09
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen ... mehr...
BGH XII ZR 50/08
a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Ni... mehr...

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
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