Urheberrecht im Internet

Das Internet ist heute auch ein gigantischer Markt für urheberrechtsgeschützte Werke, d.h. für Musik, Filme, Bilder und Texte. Viele Rechteinhaber sind dazu übergegangen, aktiv nach Internetnutzern zu suchen, die unrechtmäßig geschützte Werke heruntergeladen haben. Diese Internetnutzer erhalten dann die hinlänglich bekannten „Abmahnungen“


Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen


Wenn Sie eine Abmahnung eines Rechteinhabers erhalten, wird Ihnen in der Regel vorgeworfen, ein bestimmtes Werk heruntergeladen zu haben. Zugleich verlangt man von Ihnen, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Unterlassungserklärung soll verhindern, dass Sie zukünftig wieder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers verstoßen. Problematisch ist die mit der Unterlassungserklärung verbundene Anerkennung einer Strafzahlung (sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“) bzw. die damit verbundene Kostenübernahmepflicht für die Beauftragung des regelmäßig abmahnenden Rechtsanwaltes. Dabei wird häufig der – angebliche – Wert des Urheberrechtsverstoßes zu Grunde gelegt, mitunter mehrere Tausend Euro.


In diesen Fällen ist es ratsam, möglichst schnell zu reagieren. Wir helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung mit den Rechteinhabern und. Wir nutzen dabei die kostengünstigste Form der Wahrung Ihrer Rechte.


Gerade durch die aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte, insbesondere des BGH, wurden die Pflichten der Internetnutzer ausgeweitet- zugleich aber auch die Rechte der Internetnutzer in einem gewissen Umfang gestärkt. Wir prüfen, ob Sie für den Ihnen zur Last gelegten Verstoß verantwortlich sind, und wie Sie am besten die gegen sie gerichteten Ansprüche abwehren können. Wenden Sie sich an unsere erfahrenen Rechtsanwälte, die in den vergangenen Jahren schon sehr vielen Internetnutzern geholfen haben.


Peer to Peer – IP Ermittlung und fehlerhafte Daten


Häufig nutzen Rechteinhaber Software zur Ermittlung der Internetnutzer, die geschützte Werke im Internet tauschen. Diese Software wird von beauftragen Unternehmen entwickelt und verwendet. In einigen aktuellen Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass diese Form der Ermittlung der Internetnutzer fehleranfällig ist. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie zu Unrecht in Anspruch genommen wurden, und vertreten Sie gegenüber den Rechteinhabern.





 

 

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
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Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht