Versicherungen bei einer Scheidung
Was passiert eigentlich mit den gemeinsamen Versicherungen? Das ist eine häufige Frage bei Trennung und Scheidung. Wir haben Ihnen einige Hinweise zu den wichtigsten Versicherungen zusammengestellt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele gesetzlich krankenversicherte Eheleute sind im Rahmen der sogenannten Familienversicherung bei ihrem berufstätigen Ehepartner mitversichert. Diese Familienversicherung endet jedoch mit der Scheidung. Nach Ablauf eines Monats nach der Scheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb sollten Sie frühzeitig eine eigene Krankenversicherung abschließen. Diese sollte an dem Tag in Kraft treten, an dem die Familienversicherung endet.
Rechtsschutzversicherung
Gemeinsame Rechtsschutzversicherungen gelten grundsätzlich nur bis zur Scheidung der Ehe. Nach der Scheidung behält nur einer der Ehegatten den Versicherungsschutz – das ist meistens der Versicherungsnehmer-, der andere Ehegatte ist dann nicht mehr mitversichert. Bei einer Scheidung sollten Sie daher überprüfen, wer als Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung genannt wurde. Gegebenenfalls müssen Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen, wie Sie auch weiterhin einen entsprechenden Rechtsschutz wünschen.
Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung muss immer ein sogenannter „Begünstigter“ genannt werden. Wenn Sie eine Kapital-Lebensversicherung besitzen, sollten Sie daher überprüfen, wer als Begünstigter genannt wurde. Sollten dies ihr bisheriger Ehegatte sein, dann kommt unter Umständen eine Änderung des Versicherungsvertrages in Betracht. Wenn Sie keine Änderung vornehmen wird die Versicherungssumme an Ihren bisherigen Ehegatten ausgezahlt.
Hausratversicherung
Auch in der Hausratversicherung richtet sich der Versicherungsschutz für die Zeit nach der Scheidung danach, welcher Ehegatte als Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag genannt wurde. Bleibt dieser Ehegatte in der bisherigen Wohnung, ändert sich grundsätzlich nichts. Erst bei einem Umzug muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Der andere Ehegatte muss auch in diesem Falle - wenn Versicherungsschutz gewünscht wird- eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Private Haftpflichtversicherung
Viele Eheleute schließen sogenannte Familienhaftpflichtversicherungen ab. Diese Haftpflichtversicherungen gelten ebenfalls nach der Scheidung nur noch für den Ehegatten, der als Versicherungsnehmer genannt wurde. Der andere Ehegatte muss auch hier eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, um weiter versichert zu sein.
Wenn Sie Fragen haben, was mit Ihren gemeinsamen Versicherungen geschieht, können Sie sich jederzeit an unsere Fachanwältin und Fachanwälte für Familienrecht wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
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