Familienrecht-> Unterhalt

Eheleute haben während der Ehe, während der Trennung und in der Regel auch nach der Scheidung einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihrem Ehegatten. Kinder wiederum haben gegenüber ihren Eltern ab der Geburt einen Anspruch auf Unterhalt. Wie dieser Unterhalt zu gewähren ist und wie hoch der Unterhaltsanspruch genau ist, sind mit die häufigsten Fragen im Falle einer Trennung. Das Unterhaltsrecht ist auch nach den letzten Reformen eines der kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Unterhaltsrecht zusammengestellt. Genaue Erklärungen enthalten auch unsere Videos. Bei Fragen zum Unterhalt helfen Ihnen gerne unsere Fachanwältin und unsere Fachanwälte für Familienrecht weiter.

 

Ab wann kann Unterhalt verlangt werden?

Zunächst muss unterschieden werden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Beide Formen des Unterhalts sind von dem Moment an zahlbar, ab dem die Eltern getrennt leben. Wenn allerdings unmittelbar nach der Trennung kein Unterhalt geltend gemacht wird, kann dieser rückwirkend – also für die Vergangenheit – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.
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Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige Kinder

Unterhalt für minderjährige Kinder ist zahlbar, sobald die Eltern getrennt leben. Der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben, erbringt Unterhalt durch Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt in Geld zu leisten.
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Kindesunterhalt: Unterhalt für volljährige Kinder

Häufig geht es bei einer Trennung auch um volljährige Kinder der Eheleute. Auch für diese Kinder muss grundsätzlich Unterhalt erbracht werden. Dabei muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder die im Haushalt eines Ehegatten leben handelt, oder um volljährige Kinder die einen eigenen Haushalt führen.
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Ehegatten-Unterhalt: Trennungsunterhalt

Von dem Moment an, in dem die Ehegatten getrennt leben, ist grundsätzlich Trennungsunterhalt zu zahlen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen oder ohne eigenes Einkommen hat diesen besonderen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten.
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Ehegattenunterhalt: Nachehelicher Unterhalt

Auch nach einer Ehescheidung besteht unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichem Unterhalt. Hier ist das ab dem 01.01.2008 geltende neue Unterhaltsrecht besonders zu beachten. Durch die umfassen Reform des Familienrechtes hat sich hier sehr viel geändert.
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Unterhalt für Eltern nichtehelicher Kinder

Elternteile die ein nicht ehelich geborenes Kind betreuen, sind nach der Reform des Familienrechts mit Ehegatten, die Unterhalt wegen Kinderbetreuung erhalten gleichrangig.
Früher war der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in der Regel auf 3 Jahre befristet und wurde nur im Ausnahmefall auch länger geschuldet.
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Bundesverfassungsgericht 1 BvR 420/09
Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen ... mehr...
BGH XII ZR 50/08
a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Ni... mehr...

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
Diplom-Jurist
Heiko Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Heike Ringwald
Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht