Familienrecht-> Unterhalt
Der Ehegatte mit den geringeren Einkünften hat während der Trennung und in der Regel auch nach der Scheidung einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem besser verdienenden Ehegatten. Kinder wiederum haben gegenüber ihren Eltern ab der Geburt einen Anspruch auf Unterhalt. Wie dieser Unterhalt zu gewähren ist und wie hoch der Unterhaltsanspruch genau ist, sind mit die häufigsten und auch eiligsten Fragen im Falle einer Trennung. Das Unterhaltsrecht ist auch nach den letzten Reformen kein leicht erfassbares Rechtsgebiet geworden. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Unterhaltsrecht, die aber nur einen groben Einblick in die Problemstellungen bieten können, zusammengestellt. Weitere Erklärungen enthalten auch unsere Videos. Bei Fragen zum Unterhalt helfen Ihnen gerne unsere Fachanwälte für Familienrecht weiter.
Ab wann kann Unterhalt verlangt werden?
Zunächst muss unterschieden werden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Beide Formen des Unterhalts sind von dem Moment an zahlbar, ab dem die Eheleute bzw Eltern getrennt leben. Wenn allerdings unmittelbar nach der Trennung kein Unterhalt geltend gemacht wird, kann dieser rückwirkend – also für die Vergangenheit – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.
Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige Kinder
Unterhalt für minderjährige Kinder ist zahlbar, sobald die Eltern getrennt leben. Der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben, erbringt Unterhalt durch Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt in Geld zu leisten.
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Kindesunterhalt: Unterhalt für volljährige Kinder
Häufig geht es bei einer Trennung auch um volljährige Kinder der Eheleute. Auch für diese Kinder muss grundsätzlich Unterhalt erbracht werden. Dabei muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder die im Haushalt eines Ehegatten leben handelt, oder um volljährige Kinder die einen eigenen Haushalt führen.
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Ehegatten-Unterhalt: Trennungsunterhalt
Von dem Moment an, in dem die Ehegatten getrennt leben, ist grundsätzlich Trennungsunterhalt zu zahlen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen oder ohne eigenes Einkommen hat diesen besonderen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten.
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Ehegattenunterhalt: Nachehelicher Unterhalt
Auch nach einer Ehescheidung besteht unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichem Unterhalt. Hier ist das ab dem 01.01.2008 geltende neue Unterhaltsrecht besonders zu beachten. Durch die umfassen Reform des Familienrechtes hat sich hier sehr viel geändert.
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Unterhalt für Eltern nichtehelicher Kinder
Elternteile die ein nicht ehelich geborenes Kind betreuen, sind nach der Reform des Familienrechts mit Ehegatten, die Unterhalt wegen Kinderbetreuung erhalten gleichrangig. In der Höhe und der Ausgestaltung dieser Unterhaltsansprüche sind aber nach wie vor Besonderheiten zu beachten...
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
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