Kanzlei Schmidt Bochum -> Scheidung
Manchmal ist nach einer Trennung die Scheidung der einzige Ausweg. In dieser oftmals sehr belastenden Situation ist es wichtig, alles Notwendige möglichst sachlich in die Wege zu leiten. Dabei müssen oft kurzfristig viele Dinge geklärt werden. Hierzu gehören neben den Fragen des Unterhaltsrechts - d.h. Fragen zum Trennungsunterhalt bis hin zum Unterhalt für Kinder - , die Auseinandersetzung des Vermögens der Eheleute, die spätere Änderung der Steuerklassen und vieles mehr. Hierbei können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei Schmidt wenden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Einreichung eines Scheidungsantrages bei Gericht nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen darf. Auch zur Durchführung des gesamten Scheidungsverfahrens ist zumindest ein Rechtsanwalt notwendig.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
Scheidungsvoraussetzungen
zuständiges Gericht
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Mietwohnung der Eheleute
Hausrat
Schulden der Eheleute
Versicherungen der Eheleute
Binationale Ehen
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 420/09
