Unterhalt für Eltern nichtehelicher Kinder
Elternteile die ein nicht ehelich geborenes Kind betreuen, sind nach der Reform des Familienrechts mit Ehegatten, die Unterhalt wegen Kinderbetreuung erhalten gleichrangig. In der Höhe und der Ausgestaltung dieser Unterhaltsansprüche sind aber nach wie vor Besonderheiten zu beachten, die in der Regel fachlichen Rat erforderlich machen.
Früher war der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in der Regel auf 3 Jahre befristet und wurde nur im Ausnahmefall auch länger geschuldet. Durch die (im Wesentlichen erfolgte) unterhaltrechtliche Gleichbehandlung mit der ehelichen Mutter bedeutet dies eine erhebliche Stärkung der rechtlichen Position nichtehelicher Eltern im Vergleich zur alten Rechtslage.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Unterhalt zahlen müssen, oder einen Anspruch auf Unterhalt haben, wenden Sie sich doch einfach vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
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