Ehegattenunterhalt: Nachehelicher Unterhalt
Auch nach einer Ehescheidung besteht unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichem Unterhalt. Hier ist das ab dem 01.01.2008 geltende neue Unterhaltsrecht besonders zu beachten. Durch die umfassen Reform des Familienrechtes hat sich hier sehr viel geändert.
Die in die Reformen gesetzten Hoffnungen der Unterhaltspflichtigen nun überhaupt keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen zu müssen bewahrheiten sich dabei indes selten. Trotzdem ist in vielen Fällen durch die Reform eine Begrenzung und Befristung nachehelicher Unterhaltsansprüche möglich geworden.
Ob und wenn ja in welchem (auch zeitlichen) Umfang Sie nachehelichen Unterhalt beanspruchen können oder ob Sie diesen leisten müssen, können wir für Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder bei einer persönlichen Beratung erläutern. Auch wenn es um den Fortbestand alter Verpflichtungen und deren Abänderbarkeit für die Zukunft geht helfen wir Ihnen dabei gerne weiter!
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
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