Hausrat bei einer Scheidung
Nahezu alle Ehepaare leben in einer gemeinsamen Wohnung. Wenn es zu einer Trennung kommt muss auch geklärt werden, was mit all den Gegenständen und Möbeln passiert, die sich in dieser Wohnung befinden. Man spricht dabei von der Aufteilung des Hausrates. Unter Hausrat versteht man schlicht alle in der gemeinsamen Wohnung befindlichen Möbel und sonstigen Gegenstände.
Alleineigentum
Bei der Aufteilung des Hausrates muss in einem ersten Schritt geklärt werden, wer Alleineigentümer einzelner Hausratsgegenstände ist. Solches Alleineigentum besteht in der Regel an allen Gegenständen, die ein Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat. Alleineigentum kann auch an den Gegenständen bestehen, die ein Ehegatte während der Ehe alleine erworben hat. Hat z.B. die Ehefrau einen Tische vor der Ehe besessen, den sie dann in die Ehewohnung mitbrachte, und während der Ehe alleine passende Stühle dazu gekauft, dann stehen diese Möbelstücke im Alleineigentum der Ehefrau, auch nach der Trennung.
Während der Ehe erworbene Gegenstände
In einem zweiten Schritt muss geklärt werden, welche Möbel oder sonstigen Gegenständen während der Ehezeit erworben wurden. Bei diesen Gegenständen geht man in der Regel davon aus, dass sie gemeinsam von beiden Eheleuten erworben wurden. Nur wenn sich aus einem Kaufbeleg ergibt, dass nur einer der beiden Ehegatten den Gegenstand erworben hat – also dieser Ehegatte z.B. als Auftraggeber oder Rechnungsempfänger genannt wird – gilt diese Vermutung nicht! Diese gemeinsamen Hausratsgegenständen müssen nach der Trennung zwischen den Eheleuten verteilt werden. Wie dies zu erfolgen hat, regelt die sogenannte Hausratsverordnung. Die Hausratsverordnung bestimmt, dass die gemeinsamen Hausratsgegenstände so aufgeteilt werden sollen, dass wertmäßig jeder Ehegatte die Hälfte erhält.
PKW als Hausrat?
Das auch ein PKW als Hausrat angesehen werden kann, leuchtet auf den ersten Blick nicht ein. Es ist allerdings so, dass unter ganz besonderen Umständen auch ein PKW zum Hausrat gehört. Dies ist dann der Fall, wenn ein PKW nicht überwiegend von einem Ehegatten etwa für berufliche oder private Zwecke genutzt wird, sondern für familiäre Zwecke. Solche familiären Zwecke können z.B. Einkaufen oder Fahrten zur Betreuung der gemeinsamen Kinder sein.
Einfache Lösung
Wie gezeigt, kann die Aufteilung des Hausrates recht schwierig werden. Um bei einer Trennung unnötigen Streit zu vermeiden raten wir immer zu einer einvernehmlichen und unstreitigen Aufteilung des Hausrates. Am einfachsten ist dies, wenn beide Eheleute jeweils eine Liste der Gegenstände erstellen, die sie erhalten möchten. Diese Listen sollten dann verglichen- und genau festgelegt werden, wer nun endgültig einzelne Gegenstände erhält. Wenn beide Ehegatten die ihnen zustehenden Gegenständen erhalten haben, sollte ein kurze, formlose, schriftliche Erklärung abgegeben werden, in der beide Eheleute bestätigen, dass jeder die ihm zustehenden Hausratsgegenstände erhalten hat.
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
mehr...
