Rechtsanwalt Theo Schmidt Bochum-> Erbrecht -> Patientenverfügung was darf man
Was darf in einer Patientenverfügung geregelt werden?
Fall: Herr Müller ist an Krebs erkrankt. Eine Heilung ist ausgeschlossen. Er wird in den folgenden Monaten versterben. Er kommt zum Anwalt und bittet darum, eine Patientenverfügung zu erstellen. Da er in jedem Fall nicht mehr lange zu leben hat, möchte er so wenig wie möglich leiden. Den Ärzten soll sein Wunsch nach aktiver Sterbehilfe mitgeteilt werden.
Eine aktive Sterbehilfe ist jedoch strafbar und unzulässig. An eine solche Patientenverfügung ist weder der Arzt noch der Bevollmächtigte gebunden.
Es gibt zwar inzwischen ein Nachbarland – die Niederlande – wo aktive Sterbehilfe zulässig ist. In unserem Land ist das Thema „aktive Sterbehilfe“ besonders negativ wegen der Nazi-Vergangenheit. Es wird daher in absehbarer Zukunft nicht dazu kommen, dass eine aktive Sterbehilfe zulässig wird.
Fall: Herr Müller ist immer noch todkrank und fragt an, ob er in einer Patientenverfügung den Ärzten mitteilen kann, dass er eine Schmerzlinderung wünscht, die so weit wie möglich gehen soll. Auch eine Bewußtseinseintrübung und eine lebensverkürzende Wirkung durch die Behandlung nimmt er in Kauf.
Dies ist zulässig. Eine Schmerzlinderung ist zulässig, auch wenn die Schmerzbehandlung zur Bewußtseinstrübung führt.
Eine gezielte Schmerzlinderung mit lebensverkürzender Auswirkung ist ebenfalls nicht strafbar. Ein solcher Wunsch kann daher vom Arzt nicht zurückgewiesen werden.
Bundesgerichtshof XII ZB 553/10
Bundesgerichtshof XII ZB 89/09
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