Kanzlei Schmidt Bochum
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EGMR: Mutmaßliche Väter dürfen die Vaterschaft nicht anfechten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Entscheidung deutscher Gerichte, mutmaßlichen Vätern kein Recht einzuräumen, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten, nicht konventionswidrig ist. Weiter lesen |
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Um eine umfassende und professionelle Beratung und Vertretung unserer Mandanten sicherzustellen, haben wir uns schon zu Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert.
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