Kanzlei Schmidt Bochum

EGMR: Mutmaßliche Väter dürfen die Vaterschaft nicht anfechten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Entscheidung deutscher Gerichte, mutmaßlichen Vätern kein Recht einzuräumen, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten, nicht konventionswidrig ist.

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Daher arbeiten in der Kanzlei Schmidt nur spezialisierte Anwälte und Fachanwälte.

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Spezialisierung - im Sinne unserer Mandanten:

Im Interesse unserer Mandanten hat sich jeder unserer Rechtsanwälte auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert.

 

 

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
Wolfgang Pütz
Rechtsanwalt und Mediator
Heiko Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht
Heike Ringwald
Fachanwältin für Familienrecht
Stefan Schwarz
Fachanwalt für Steuerrecht